Print Friendly, PDF & Email

AGB fĂŒr die Vermittlung von FZ‐Bestellungen bei deutschen VertragshĂ€ndlern ( AGVB )

§ 1 Anwendungsbereich

Diese GeschĂ€fts-Vermittlungsbedingungen gelten fĂŒr alle Vermittlungen bei Automobile-Galvano, Robert-Boschstr. 23 73431 Aalen- nachfolgend „Nachfolgend Automobile-Galvano“ genannt-, die ĂŒber das Internetportal:  www.automobile-galvano.de getĂ€tigt werden.

§ 2 Auftragserteilung und – Abschluss

2. Automobile-Galvano wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und einem HĂ€ndler beauftragt. Automobile-Galvano selbst wird nicht Partei dieses Kaufvertrages. Auch obliegt Automobile-Galvano nicht die PrĂŒfung der Inhalte dieses Kaufvertrages.

2.2 Der Vermittlungsauftrag kommt mit dem Zugang des vom Kunden unterschriebenen Automobile-Galvano -Vermittlungsauftrags-Formulars bei Automobile-Galvano zustande. Der Auftrag gilt als von Automobile-Galvano angenommen, sofern Automobile-Galvano die Auftragsannahme BestĂ€tigt oder  innerhalb von 14 Tagen vom Ausliefernden HĂ€ndler einen Verbindliche – Bestellung oder einen Kaufvertrag vorlegt.

2.3 Der Kunde erhĂ€lt vom ausliefernden HĂ€ndler einer Verbindlichen – Bestellung oder einen Kaufvertrag fĂŒr das bei Automobile-Galvano vom Kunden in Auftrag gegebene Fahrzeug.

2.4 Der Auftrag ist mit der Übermittlung des vom Kunden rechtsverbindlich unterschriebenen Vermittlungsauftrages durch Automobile-Galvano an den ausliefernden HĂ€ndler erfĂŒllt.

2.5 Ist der Vermittlungsauftrag falsch Kalkuliert und es kann nicht zu einem HĂ€ndler Vermittelt werden ist der Vermittlungsauftrag nichtig. Der Kunde hat kein Recht auf ErfĂŒllung oder Schadensersatz.

§ 3 LieferbeschrĂ€nkungen und – Änderungen

Die von Automobile-Galvano auf diesem Portal platzierten HĂ€ndlerangebote gelten, sofern nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist, nur „solange der Vorrat reicht“. Wenn das bestellte Fahrzeug bzw. ein vergleichbares Modell nicht verfĂŒgbar ist, oder die Produktion vom Hersteller eingestellt wurde, hat Automobile-Galvano das Recht, sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen bzw. den Vermittlungsauftrag gar nicht erst anzunehmen. In diesen FĂ€llen wird Automobile-Galvano den Kunden unverzĂŒglich darĂŒber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist. Gleichzeitig wird sich Automobile-Galvano aber um eine geeignete Alternative bemĂŒhen.

§ 4 Preise und ÜberfĂŒhrungskosten

Die abgebildeten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer und ÜberfĂŒhrungskosten. Die Auslieferung erfolgt frei durch den jeweiligen HĂ€ndler, welcher Automobile-Galvano genannt wird.

§ 5 Zahlung des Kaufpreises

5.1 Der Kaufpreis wird unmittelbar bei FahrzeugĂŒbernahme an den ausliefernden HĂ€ndler fĂ€llig.

5.2 Die Bezahlung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels LZB-Scheck, bankbestĂ€tigtem Scheck der Hausbank, per Überweisung, oder in bar. Automobile-Galvano weist ausdrĂŒcklich darauf hin, dass schuld – befreiende Zahlungen ausschließlich an den ausliefernden HĂ€ndler geleistet werden können.

§ 6 Quellen/Lieferantenschutz/Strafversprechen

6.1 Der Kunde sichert Automobile-Galvano durch die Auftragserteilung verbindlich zu, nicht im Auftrag von Fahrzeugherstellern, mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Dritten „TestkĂ€ufe“ bei Automobile-Galvano vorzunehmen, durch welche Automobile-Galvano sowie deren Quellen, Lieferanten, oder ausliefernde HĂ€ndler ein Schaden, insbesondere wirtschaftlicher oder auch immaterieller Art, entstehen kann.

6.2 Im Fall eines „Testkaufes“ nach Absatz 6.1 wird Automobile-Galvano von dem Recht, Schadensersatz von allen Schadensverursachern, insbesondere vom Hersteller, mit diesem verbundenen Unternehmen sowie etwaigen Dritten zu fordern, umfĂ€nglich Gebrauch machen.

6.3 Mit der Auftragserteilung erklĂ€rt sich der Kunde im Falle eines „Testkaufs“ bereit, an Automobile-Galvano eine Geldsumme in Höhe der mit dem jeweiligen HĂ€ndler vereinbarten Provisionen als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass Automobile-Galvano kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Sofern dieser Nachweis gelingt, reduziert sich der vorgenannte Anspruch auf das festgestellte Maß.

6.4 DarĂŒber hinaus erklĂ€rt sich der Kunde im Falle eines“ Testkaufs“ dazu bereit, Automobile-Galvano den Schaden, insbesondere den Wegfall von Provisionen, zu ersetzen, der Automobile-Galvano dadurch entsteht, dass der betroffene HĂ€ndler aufgrund des „Testkaufes“ nicht mehr mit Automobile-Galvano 4 zusammenarbeitet. Wird diese Zusammenarbeit in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem „Testkauf“ durch den HĂ€ndler beendet, gilt die zu widerlegende Vermutung der UrsĂ€chlichkeit des“ Testkaufes“ fĂŒr die Beendigung. Der Ersatz wird auf Basis der Provisionszahlungen innerhalb der zurĂŒckliegenden zwölf Monate, gerechnet ab der letzten gemeinsamen Auftragsabwicklung, errechnet. Der Ersatz ist jĂ€hrlich bis zum dritten Werktag des Jahres in vorgenannter Höhe zu entrichten. Die Ersatzzahlungen sind auf zehn Jahre begrenzt.

6.5 Automobile-Galvano ist als neutraler unabhĂ€ngiger Vermittler in der Fahrzeugbranche weder an Hersteller, deren Vertriebsstruktur, noch deren Vertriebsauflagen oder Angaben gebunden. Entsprechend weist Automobile-Galvano ausdrĂŒcklich jede Verantwortung fĂŒr damit verbundene UmstĂ€nde und Ereignisse sowie Handlungen und Unterlassungen von Personen, die fĂŒr den jeweiligen Hersteller bzw. im Rahmen der vorgenannten Strukturen tĂ€tig sind, von sich.

§ 7 Haftung und Schadenersatz

7.1 FĂŒr durch die Hersteller, oder den ausliefernden HĂ€ndler verursachte Lieferverzögerungen, haftet Automobile-Galvano nicht. Automobile-Galvano ist in diesem Fall reine Vermittlungsagentur. Automobile-Galvano bringt Anbieter und Kunden mittels eigener Werbung und von HĂ€ndlern ĂŒbernommener Warenangebote sowie eines auf Basis von HĂ€ndlerangaben durch Automobile-Galvano kalkulierten Preises zusammen.

7.2 Ausgeschlossen ist neben der Haftung von Automobile-Galvano insbesondere auch die persönliche Haftung des Inhabers bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie der ErfĂŒllungsgehilfen und Mitarbeiter von Automobile-Galvano fĂŒr wĂ€hrend oder nach der Auftragsabwicklung verursachte SchĂ€den, ausgenommen fĂŒr KörperschĂ€den, grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich verursachte SchĂ€den und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes gilt fĂŒr vor der Auftragsabwicklung entstandene SchĂ€den. Automobile-Galvano haftet nicht fĂŒr unvorhersehbare FolgeschĂ€den.

§ 8 Verwendung von Daten

Durch den Vertragsabschluss erklĂ€rt der Kunde sein EinverstĂ€ndnis damit, dass Automobile-Galvano die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszufĂŒhren. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten nach Abwicklung zu verlangen.

§ 9 HÀndlerbestellungen und Provisionen

9.1 Fahrzeugbestellungen von HĂ€ndlern (nachfolgend „gewerbliche Kunden“ genannt) werden zu den von diesen angegebenen Endpreisen fĂŒr deren Endkunden durch Automobile-Galvano bei den ausliefernden HĂ€ndlern in Auftrag gegeben. Diese HĂ€ndlerpreise werden von Automobile-Galvano nicht auf ihre Richtigkeit ĂŒberprĂŒft. Etwaige Preisdifferenzen bei Falschangaben durch den HĂ€ndler gehen ausschließlich zu dessen Lasten und werden von Automobile-Galvano weder im Ganzen noch anteilig ĂŒbernommen.

9.2 AuftragsbestĂ€tigungen und Bestell-Auflistungen fĂŒr HĂ€ndlerbestellungen werden von Automobile-Galvano grundsĂ€tzlich nicht inhaltlich ĂŒberprĂŒft. DemgemĂ€ĂŸ obliegen solche PrĂŒfungen allein dem gewerblichen Kunden und dem jeweiligen ausliefernden HĂ€ndler. Bei einer Fehlbestellung haftet Automobile-Galvano nicht fĂŒr etwaige dadurch verursachte Kosten.

9.3 Bei Bekanntwerden der Lieferanten und HÀndlerquellen durch Bestellungen bei Automobile-Galvano geht der gewerbliche Kunde automatisch einen Kunden- und Quellenschutz zugunsten von Automobile-Galvano ein und versichert, es zu unterlassen, selbstÀndige Bestellungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, oder Quellen an Dritte weiterzugeben.

9.4 Etwaige von Automobile-Galvano zu leistende bzw. an gewerbliche Kunden weiterzuleitende Provisionsauszahlungen werden erst nach Rechnungsstellung durch den gewerblichen Kunden an Automobile-Galvano und dem Zahlungseingang von dem ausliefernden HĂ€ndler bei Automobile-Galvano vorgenommen. Ein Anspruch auf vorherige Provisionszahlung an den gewerblichen Kunden ist ausgeschlossen.

9.5 Etwaige ProvisionsansprĂŒche des gewerblichen Kunden kann dieser nicht gegen Automobile-Galvano geltend machen, solange die Zahlung durch den ausliefernden HĂ€ndler ausbleibt, es sei denn a Automobile-Galvano hat durch grob fahrlĂ€ssiges oder vorsĂ€tzliches Verhalten das Ausbleiben der Zahlung verursacht. SchadensersatzansprĂŒche aufgrund eines solchen Falles oder wegen einer etwaigen Schlechtleistung des ausliefernden HĂ€ndlers hat der gewerbliche Kunde direkt gegen den ausliefernden HĂ€ndler geltend zu machen. Entsprechendes gilt fĂŒr eine etwaige Nichtleistung. Auf den vorgenannten beruhende AnsprĂŒche gegen Automobile-Galvano sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch ein grob fahrlĂ€ssiges oder vorsĂ€tzliches Verhalten von Automobile-Galvano begrĂŒndet. Automobile-Galvano wird eigene, Automobile-Galvano gegen den ausliefernden HĂ€ndler zustehende AnsprĂŒche an den gewerblichen Kunden abtreten, sofern dies zur Verfolgung der vorgenannten AnsprĂŒche notwendig ist.

9.6 Die vom ausliefernden HÀndler an Automobile-Galvano zu leistende Provision entsteht mit der AuftragsbestÀtigung durch den ausliefernden HÀndler auf die Kundenbestellung. Die Provision ist grundsÀtzlich nach Abholung der Ware bzw. des Fahrzeugs durch den Kunden beim ausliefernden HÀndler und Zahlung des Kaufpreises fÀllig. Bei Scheitern des vorgenannten Leistungsaustausches ist die Provision innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der AuftragsbestÀtigung bei Automobile-Galvano fÀllig, es sei denn, das Scheitern beruht auf einem Umstand, den der ausliefernde HÀndler nicht zu vertreten hat.

§ 10 Sonstiges

10.1 FĂŒr alle anfallenden GeschĂ€ftsbeziehungen, Bestellungen und Vermittlungen, erklĂ€rt sich der Kunde (Endverbraucher, Firma, HĂ€ndler) mit der Rechtsverbindlichen Annahme der Allgemeinen – GeschĂ€fts- Vermittlungsbedingungen von Automobile-Galvano einverstanden.

10.2 Alle mit Automobile-Galvano abgeschlossenen AuftrĂ€ge im Sinne von § 1 der AGVB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrĂŒcklichem Ausschluss des U.N. – Kaufrechts.

10.3 FĂŒr Fehlkalkulationen bei der Erstellung des Vermittlungsauftrags die zum Nachteil fĂŒr Automobile-Galvano FĂŒhren wĂŒrde wird der Vertrag als UngĂŒltig erklĂ€rt.

10.4 FĂŒr sĂ€mtliche gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen AnsprĂŒche aus der GeschĂ€ftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand Aalen.

Print Friendly, PDF & Email